Hinweise – Spürhunde-Einsatz

Bitte befolgen Sie unsere Hinweise.

Sie tragen damit zu einer erfolgreichen Bettwanzen-Inspektion bei.

 

Das Bettwanzen-Spürhunde-Team Leipzig kann nur Inspektionen durchführen, wenn zuvor keine Biozide im Inspektionsbereich ausgetragen worden sind. Pulverrückstände von Kieselgur/Diatomeenerde müssen aus gesundheitlichen Gründen (für die Hunde) vollständig aufgewischt werden, bevor wir eintreffen. Andernfalls können wir unsere Inspektion nicht durchführen (siehe AGB 5.).

Auch Abklebungen sind zu entfernen. Vielen Dank!

  • Entfernen Sie alle Haustiere, Haustierspielzeug, Futter und Wasser sowie Haustierbetten (außerhalb der Räumlichkeiten).
  • Bitte halten Sie alle Räume so "sauber" wie möglich, um eine ordnungsgemäße Inspektion zu gewährleisten. Anhäufungen von Staub sind zu entfernen.
  • Zu untersuchende Stellen müssen gut zugänglich sein; zu „vollgestopfte“ Räume erschweren es, alle möglichen Bettwanzen-Verstecke zu erreichen. Stellen Sie sicher, dass Betten und Nachttische von allen Seiten zugänglich sind; dasselbe gilt für Wohnmöbel wie Sofa oder Schlafcouch.
  • Das Bettzeug (Kopfkissen, Bettdecke) und die Nachtwäsche können beiseitegelegt werden.
  • Räumen Sie offene Lebensmittel weg. Offene Abfalleimer oder Kompostbehälter entfernen Sie bitte aus der Wohnung bzw. schließen Sie diese oder stellen Sie diese in einen Schrank.
  • Regeln Sie Heizungen, sofern hoch eingestellt, herunter und schalten Sie Klimaanlagen und Ventilatoren eine Stunde vor der Inspektion aus. Die Luftbewegung verdünnt den Bettwanzengeruch und lenkt die Hunde ab. Minimieren Sie Zugluft, indem Sie alle Fenster und Außen- oder Terrassentüren schließen.
  • Entfernen Sie alle "Duftstoffe", Mottenkugeln, Lufterfrischer, Potpourri und Deodorants. Löschen Sie alle Rauchmaterialien (Zigarren, Zigaretten).
  • Sichern oder entfernen Sie alle zerbrechlichen Gegenstände. Achten Sie darauf, keine Gegenstände/Möbel aus dem zu inspizierenden Raum zu bringen. Sie könnten damit Bettwanzen verschleppen.
  • Überprüfen Sie den Inspektionsbereich, indem Sie Hindernisse wie Verlängerungskabel und Kabel (Lampen, Elektrogeräte) usw. oder gefährliche Objekte wie Messer, Scheren, Spritzen, Nägel und Medikamente jeglicher Art usw. entfernen.

Für Schäden, die aufgrund der Nichtbefolgung der Hinweise entstehen, kann keine Haftung übernommen werden.

Mit der Beauftragung und Durchführung einer Bettwanzen-Inspektion erkennen Sie die Hinweise & AGB an.

 

Wichtig: Vermeiden Sie während des Spürhunde-Einsatzes jegliche Ablenkungen. Bitte ignorieren Sie die Hunde vor und während

des Einsatzes; streicheln und füttern Sie diese nicht.

 

Indem Sie diesen Hinweisen folgen, können Sie sicherstellen, dass unser Bettwanzen-Spürhunde-Team mit höchster Effizienz

arbeitet und dabei sicher bleibt.

 

Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation!


AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil der zwischen uns und unseren Kunden abgeschlossenen Verträge.

1.2 Jegliche entgegenstehenden Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind für uns nicht verbindlich, es sei denn, wir haben ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Durchführung von Dienstleistungen

2.1 Unsere Dienstleistungen zur Bettwanzen-Inspektion mit Spürhunden und alle erforderlichen begleitenden Arbeiten werden im Rahmen eines Dienstvertrags erbracht.

3. Angebot, Vertragsabschluss

3.1 Die im Rahmen des Vertrags durchgeführte Beratung erfolgt nach bestem Wissen und basiert auf unserem Erfahrungs- und Wissensstand.

3.2 Verträge und Aufträge können mündlich, fernmündlich oder schriftlich erteilt werden und kommen durch unsere Auftragsbestätigung oder durch die Auftragsdurchführung zustande. Zusätzlich können vor Ort, unmittelbar vor, während oder unmittelbar nach dem Spürhunde-Einsatz, mündliche Vereinbarungen zwischen den Parteien getroffen werden.

3.3 Sofern zur Erfüllung des Vertrags behördliche oder andere erforderliche Genehmigungen erforderlich sind, obliegt es dem Kunden oder seinem gesetzlichen Vertreter, diese einzuholen.

4. Auftragsabwicklung

4.1 Die Auftragsabwicklung erfolgt unter Beachtung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

4.2 Im Einklang mit dem Tierschutzgesetz (§ 3) erhalten die Spürhunde abhängig von den Außen- und Innentemperaturen im Hochsommer vermehrt Ruhezeiten. Wir übernehmen die Verantwortung für Entscheidungen, die das Wohl der Tiere betreffen. Die Dauer der einzelnen Suchsequenzen kann verkürzt werden, während die Trink- und Ruhezeiten verlängert werden können. Hieraus resultierende Verlängerungen des Einsatzes werden dem Kunden nicht berechnet, und umgekehrt besteht kein Anspruch gegen uns.

4.3 Wir behalten uns das Recht vor, Dienstleistungen durch Dritte erbringen zu lassen.

4.4 Die vom Kunden bereitgestellten Informationen und Anweisungen zur Abwicklung des Auftrags sind zu beachten und umzusetzen. Der Kunde hat den Anweisungen des Hundeführers bei der Umsetzung zu folgen.

5. Gewährleistung und Haftung für Dienstleistungen

5.1 Ein erfolgreicher Spürhunde-Einsatz setzt voraus, dass der Kunde uns umfassend informiert, insbesondere über Besonderheiten des zu durchsuchenden Objekts. Wir behalten uns das Recht vor, die Durchführung eines übernommenen Auftrags abzulehnen oder abzubrechen, wenn vor Ort Umstände auftreten, die bei der Auftragserteilung nicht erkennbar waren und die die vereinbarte Tätigkeit nicht mehr verantwortbar machen. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit Bioziden und möglichen Gefahren für die Spürhunde, aber auch bei Nichtbefolgung unserer Hinweise zum Spürhunde-Einsatz. In solchen Fällen sind Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen und sämtliche Kosten sind dem Auftragnehmer zu erstatten, es sei denn, der Abbruch ist auf unser Verschulden zurückzuführen.

5.2 Der Auftragnehmer haftet für Schäden im Rahmen der Dienstleistung nur insoweit, als sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie für Schäden im Zusammenhang mit der Erfüllung von Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (sog. Kardinalpflichten).

6. Haftung des Kunden

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, uns alle relevanten Informationen über ausgebrachte Biozide zur Verfügung zu stellen, um die sichere Durchführung des Spürhunde-Einsatzes zu gewährleisten.

6.2 Falls der Auftraggeber verschweigt, dass Biozide ausgebracht wurden, und die Bettwanzen-Inspektion mit den Spürhunden im Wirkungszeitraum (laut Sicherheitsdatenblatt oder Informationen des Herstellers) durchgeführt wird, gelten je nach Art des ausgebrachten Wirkstoffs folgende Schadenersatzansprüche als vereinbart: Für freiverkäufliche Biozide wie Ardap, Envira, Kieselgur-Präparate usw. beträgt der Schadenersatz 1.000,00 €; für professionelle Biozide wie Fendona 60 EC, Demand 10 SC, Biopren 6 EC, Mythic SC usw. beträgt der Schadenersatz 10.000,00 €. Für nicht klassifizierte oder unbekannte Wirkstoffe beträgt der Schadenersatz 8.000,00 €.

7. Erstattung bereits angefallener Kosten

7.1 Falls der Auftraggeber aus berechtigten Gründen den Vertrag vor der tatsächlichen Auftragsdurchführung kündigt (z.B. aufgrund der Ausübung eines etwaigen Widerrufs- oder Rücktrittsrechts), hat er dem Auftragnehmer diejenigen Kosten zu erstatten, die für den Auftragnehmer nicht mehr vermeidbar sind (z.B. nicht stornierbare Unterbringungskosten, Reisekosten usw.).

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Die Zahlung hat innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung beim Auftraggeber ohne Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer zu erfolgen. Falls diese Zahlungsfrist nicht eingehalten wird, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Zinsen gemäß dem gesetzlichen Zinssatz zu berechnen.

8.2 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte können von Kunden nur geltend gemacht werden, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

9. Gerichtsstand

9.1 Leipzig gilt als Gerichtsstand, sofern der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag im Rahmen seines Handelsgewerbes abgeschlossen wurde.

10. Schlussbestimmung

10.1 Falls eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein sollte, gilt stattdessen die gesetzliche Vorschrift. Die übrigen Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben davon unberührt.



KONTAKT

Bettwanzen-Spürhunde-Team Leipzig

Dr. Anne Hamker

 

Telefon: +49 341 9747157

Mobil: +49 177 7157 844

 

E-Mail: info@bettwanzen-spuerhunde-team.de